Jain.
Wenn ein Händler verkauft, kommt er um die Gewährleistung nicht drumrum, dazu isser gesetzlich verpflichtet.
Dann ist man wenigstens 6 Monate (ab da besteht Beweislastumkehr) auf der sicheren Seite.
Eine zusätzliche Garantie muss er keine geben - das stimmt schon.
Er kann auch im Auftrag eines Kunden verkaufen, dann isses Essig mit Garantie
oder Gewährleistung, da der Händler dann kein Vertragspartner ist.
Man sollte sich ganz genau ansehn wer als Verkäufer im Kaufvertrag steht -
da solls schon derbe Überraschungen gegeben haben
Oder er verkauft nur mit zusätzliche Gebrauchtwagengarantie - die der Käufer zu zahlen hat.
Der Cougar fällt aber glatt durch - fast bei bei allen Versicherern ! Könnt gut sein, dass er das meinte.
Schau dir die Bedingungen an, die bei Autoibild kurz angekratz werden.
http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagen-garantie_53952.html
Es ist ungefähr so, als wollte man ein Haus an der Mosel gegen Hochwasser versichern.
Händler wissen dass der Wagen ein schlechtes Geschäft ist, deshalb wird er auch nur widerwillig in Zahlung genommen.