- Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
- Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.
Kennzeichen auf Fotos im Internet - Urteil LG Kassel
Forumsregeln
Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG, aktuelle Fassung 26.11.2019) ist das Erteilen einer verbindlichen außergerichtlichen Rechtsauskunft nur Personen erlaubt, der auch die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist (RDG, §6). Da ein solcher Befähigungsnachweis hier im Forum nicht erbracht werden kann, darf hier keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt werden.
Nur abstrakt, fiktiv oder allgemein geschriebene Beiträge unter Ausschluss jeglicher Personen, Marken und/oder Firmennamen sind erlaubt. Die juristischen Beiträge ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt und sind vollkommen unverbindlich! Dies gilt natürlich auch für vergleichbare Beiträge im Rest des Forums. Danke.
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Themenstarter - Administrator
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Das dürfte für viele ein interessantes Urteil sein: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch. Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. So lt. Urteil des Landgericht Kassel (Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
Find ich gut ...
... da ich viel Fotos und Videos mache, kommt da auch immer mal ein Kennzeichen mit drauf.
War bisher immer so eine Gradwanderung - nun geht´s mir besser
.
... da ich viel Fotos und Videos mache, kommt da auch immer mal ein Kennzeichen mit drauf.
War bisher immer so eine Gradwanderung - nun geht´s mir besser
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Themenstarter - Administrator
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An mich ist das mal wegen der Galerie auf meiner Seite und wegen der Treffenbilder herangetragen worden.
Aber was die Treffen angeht, gilt und galt von je her sowieso ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht, da es sich um eine “Veranstaltung“ handelt und man da von Natur aus davon ausgehen muss, das fotografiert wird.
Aber was die Treffen angeht, gilt und galt von je her sowieso ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht, da es sich um eine “Veranstaltung“ handelt und man da von Natur aus davon ausgehen muss, das fotografiert wird.