Silke, mündlich ja! Aber ist das nicht wie bei einem Telefonat? Wenn dir jemand ein Angebot mündlich während dieses Gesprächs macht, das Angebot nur solange gültig ist bis das Telefonat beendet ist?
Es ist nichts unterschrieben...es gab auch keine Anzahlung richtig?...Schreib mir eventuell mal in FB und erklär mir die Rechtslage genauer, bei einem "schriftlichen" Vertrag hätte ich es ja verstanden...
Vom Probe zum Cougar
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Der Kaufvertrag ist in § 433 BGB geregelt. Hiernach ist keine Form des Vertrages festgelegt, so dass auch ein mündlicher Kaufvertrag eine bindende Wirkung für die beteiligten Parteien entfaltet.
Zum Abschluss eines mündlichen Kauf- vertrages werden zwei übereinstimmende Willenserklärungen benötigt. Sind diese erfolgt, kann der Austausch der vereinbarten Gegenstände (in der Regel Ware gegen Geld) stattfinden.
Zum Abschluss eines mündlichen Kauf- vertrages werden zwei übereinstimmende Willenserklärungen benötigt. Sind diese erfolgt, kann der Austausch der vereinbarten Gegenstände (in der Regel Ware gegen Geld) stattfinden.
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Ist ein Telefonat nicht (fern)mündlich? Der Händler hat ein Angebot gemacht und die Verkäuferin hat lt. TE das Angebot angenommen (die Zusage erteilt) und wahrscheinlich hat der Händler dann noch ein "OK" o. ä. als Bestätigung hinterhergeschoben. Damit wären zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben worden und ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Mehr ist dazu nicht nötig.dailer91 hat geschrieben:Silke, mündlich ja! Aber ist das nicht wie bei einem Telefonat? ...
Anzahlung, schriftliche Form oder Vis-à-Vis etc. sind keine Notwendigkeiten für einen rechtsgültigen Kaufvertrag - von Ausnahmen wie z.B. Immobilien mal abgesehen.
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Natürlich ist der Cougar schön und Herzlichen Glückwunsch aber trotzdem möchte ich meine beide Probe nicht missen
!
Mfg modellfanatiker

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