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Ich bin im Netz über etwas Neues für unsere Katzen gestolpert ... man achte auf Logo Nr. 102 in der nachfolgenden Beispielübersicht
-> Laser-Light Türeinstiegsbeleuchtung
Man muss das Teil natürlich nicht zwingend als Türeinstiegsbeleuchtung benutzen. Es kann durchaus auch anderweitig montiert werden
Und nur der Ordnung halber: natürlich ist das Ganze als Einstiegsbeleuchtung nur zu Showzecken erlaubt und nicht im Bereich der StVZO zugelassen.
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Einstiegsbeleuchtung darf nur ausschließlich weiß sein.
Das Cougalogo ist farbig angelegt, auch wenn es auf dem Bild nicht so deutlich rauskommt
Der Hinweis musste sein, aber was jeder für sich daraus macht, ist natürlich seine Sache ...
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Hallo an alle, ich muss hier das Thema nochmal aufgreifen. Gestern morgen war ich mit dem Escort von meiner Holden beim Tüv, dort war jemand mit einem Golf vor mir dran, der diese Projektions-Einstiegsbeleuchtung montiert hatte. Anscheinend hat das den Prüfer nicht im geringsten interessiert.... Ich bin darauf hin rein zu dem Tüv-Menschen am Schalter und hab ihn mal gefragt, ob das erlaubt ist und was die Straßenverkehrsordnung dazu sagt. Ich hab nicht schlecht gestaunt, als er mir sagte, das diese Dinger als Einsteigsbeleuchtung, auch wenn sie mehrfarbig sind, nicht verboten sind, solange sie erst angehen, wenn der Wagen steht und das nur zusammen mit der Innenbeleuchtung. Er hat mir erklärt, das es auch Wagen gibt, die eine rote Einsteigsbeleuchtung (Mazda Xedos u.a.) haben, das gäbe es ja auch. Ich hab ihn dann gefragt, wie das aussieht, wenn die Polizei das sehen würde. Er hat auf jeden Fall noch keinen Fall gehabt oder davon gehört, das deswegen jemand Probleme hatte. Anders sei das, wenn das Leuchtelement unter dem Wagen montiert wäre(Unterbodenbeleuchtung). Das sei natürlich nicht zulässig, weil außerhalb des Wagens montiert. Dies könne während der Fahrt andere Verkehrsteilnehmer ablenken. Die Einsteigsbeleuchtung sei nicht gesetzwidrig, solange sie während der Fahrt nicht leuchten würde. Deswegen dürfe man auch nicht während der Fahrt die Innenbeleuchtung eingeschaltet haben. Wo es natürlich auch wieder Ausnahmen geben würde (Ambientebeleuchtung).
Die Stvzo sage dazu nur, das keine lichtechnischen Einrichtungen, außer den serienmäßigen, außen am Wagen montiert sein dürfen, bis auf Zusatzscheinwerfer. Und diese Leuchten seien ja im Wagen.
Da ich mir die Projektionsleuchten als Einstiegsbeleuchtung bestellen werde, natürlich mit Ford-Logo, werde ich wohl abwarten müssen, was die Polizei sagt, , wenn sie mich mal anhalten........
Hat schon jemand aus dem Forum dazu schon Erfahrungen gesammelt?
mfg Mondial
Was heißt denn "verbraucht zuviel Sprit?" Wenn ich Sprit sparen will, gehe ich zu Fuß! :-)
Gut zu wissen. Dann kann ich meine ja bedenkenlos einbauen
... anderseits frage ich mich dann aber, warum z.B. beleuchtete Schaltknäufe und Pedale nicht erlaubt sind (gem. dem Hinweis auf den Verpackungen). Die sind ja auch innen im Wagen
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RedCougar hat geschrieben:
... anderseits frage ich mich dann aber, warum z.B. beleuchtete Schaltknäufe und Pedale nicht erlaubt sind (gem. dem Hinweis auf den Verpackungen). Die sind ja auch innen im Wagen
echt jetzt? ich hab immer gedacht das es shiceegal ist was man im innern des autos macht, solange es nicht gerade ein stroboskop ist was den verkehr irritieren würde... ?!?!?!
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RedCougar hat geschrieben:Gut zu wissen. Dann kann ich meine ja bedenkenlos einbauen
... anderseits frage ich mich dann aber, warum z.B. beleuchtete Schaltknäufe und Pedale nicht erlaubt sind (gem. dem Hinweis auf den Verpackungen). Die sind ja auch innen im Wagen