Abbiegelicht Nachrüsten

Hier geht es rund um die Stromversorgung des Ford Cougar
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housemeister
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#1

Hat jemand damit schon mal erfahrung gemacht und ist das legal ?

[url]http://cgi.ebay.de/Abbiegelicht-Komfort-Modul-Module-Ford-Cougar-/250761950057?pt=Autoteile_Zubeh%C3%B6r&hash=item3a6293b369[/url]
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MZ-Nico
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#2

housemeister hat geschrieben:... ist das legal ?
Steht schon als Kleingedrucktes in der Auktion:
eBay-Auktion hat geschrieben:Motorsportartikel:Nicht im Bereich der StvO zugelassen !!
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Ich bin nicht geboren um so zu sein wie andere es gerne hätten.
Ich bin so wie ich nie sein wollte ... aber wenigstens bin ich nicht so, wie Ihr mich haben wollt!
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RedCougar
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#3

Die Module, schalten beim Abbiegevorgang, den jeweiligen Nebelscheinwerfer, auf Dauerlichtfunktion mit ein. Nach dem Abbiegeborgang, schalten die Module die Nebelscheinwerfer wieder ab.
Das geht ja wohl völlig an der Funktion von Abbiegelicht vorbei. Abbiegelicht richtet sich je nach Abbiegefahrtrichtung in die jeweilige Richtung aus <> Kurvenlicht.
Vernünftige (natürlich auch teurere) Module dafür gibt es bei Hella -> [url=http://www.hella.com/hella-de-de/Adaptive-Frontlighting-Systems-3406.html]Adaptive Frontlighting Systems[/url] -> [url=http://b2c.hella.com/b2c_hella/b2c/init.do?language=de&country=DE&shop=DE_DE&scenario.xcm=hella_de]Lichtmodule[/url]

Bei Ebay will wieder nur jemand seinen illegalen, elektronischen, unnützen Spielkram an den Mann/Frau bringen.
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SirSizzle

#4

Abgesehn davon, dass es illegal ist, finde ich ist es auch eine Frechheit son Driss als Abbiegelicht zu bezeichnen und mit Oberklassenniveau zu vergleichen.
Das wird ganz simpelst an den Blinker angeschlossen...ist also nichtmal wie bei werksseitig mit Abbiegelicht ausgerüsteten Fahrzeugen an die Lenkung gekoppelt.
Also geht sobald man den Blinker setzt der Nebler mit an. Auch wenn man noch anner Ampel steht :no:

Und dafür 25€ :down:
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RedCougar
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#5

Motorsportartikel:Nicht im Bereich der StvO zugelassen !!
Mich würde interessieren, wer im Motorsport so etwas verwendet?

Ich glaub, ich hab noch nie jemandem im Motorsport blinken sehen ... [img]http://www.en.kolobok.us/smiles/standart/scratch_one-s_head.gif[/img]
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Achim
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#6

Schumacher - der wars !
Der hat als geblinkt und beim Überholen ging als das Kurvenlichter an.
Hat das von euch niemand bemerkt ???

Ne im Ernst - ich finde die Kopplung an die Blinker nicht mal so schlecht.
Beschleunigungssensoren erfassen die Bewegung erst wenn man bereits abbiegt. Das ist doch zu spät - oder ?
Oder sie gehn, wie bei dem Polo unlängts aufm Aldi P-Platz bei der Fahrt zur Lücke, 8mal abwechseln an und aus.
Das [url=http://www.carmodule.de/produkt_P11268_Abbiegelicht_V5.html]V5 Modul[/url] von http://www.carmodule.de
sorgt dafür dass das Aabbiegelicht erst nach dem 4mal Blinken an geht. Das klingt recht vernünftig.
Vorrausgesetzt man ist diszipliniert genug seine Abbiegeabsicht durch Lichtzeichen rechtzeitig anzukündigen.
Interessant finde ich, dass man vom Vorgängermodul (25€/St.) zwei braucht.
Wegen der Zulässigkeit hab ich auf deren Seite nichts gefunden - hab eine Anfrage diesbezüglich abgeschickt.

MfG
Zuletzt geändert von Achim am Mo 24. Jan 2011, 22:42, insgesamt 5-mal geändert.

mecki
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#7

Abbiegelicht "braucht" man auch wenn man nur im Kreis fährt wie in den meisten Fällen beim Rennsport, evtl. zum Abbiegen in die Boxengasse oder die Box.
Die F 1 steht ja fast wieder vor der Tür, schauen wir dieses mal genauer hin. Oder halt eben die DTM,
Cup Renner, 24 h oder div. Rally´s. Rennsport halt eben

Gruss
Dagmar und Rainer
Zuletzt geändert von mecki am Di 25. Jan 2011, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Achim
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#8

Jep - das werd ich machen.
Ich dachte dass sowas (wenn überhaupt) nur bei 24Std. Rennen in Frage kommt.
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MZ-Nico
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#9

Wegen der Zulässigkeit muss indestens noch ein Geschwindigkeitssensor mit verbaut sein ... denn wenn ich richtig informiert bin ist Abbiegelicht nur bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h zulässig.
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Achim
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#10

Jep - beim V5 isses so.

Uli hat mal was Rechtliches dazu im Fobo geschrieben > [url=http://www.ford-board.de/index.php?page=Thread&postID=875861#post875861]klick[/url]
Maßgeblich hier sind die ECE-Regelungen 19 (Nebelscheinwerfer) und 119 (Abbiegelicht).
Demnach ist es seit 2005 zulässig, NSW als Abbiegelicht zu verwenden, wenn die dafür
nötige elektronische Ansteuerung nachweislich der ECE-Richtlinie 119 entspricht (angeschrieben).
Ein entsprechendes Modul muss / sollte folgende Eingangssignale empfangen und Verarbeiten:

•Pflicht: Blinker (Input, dass und welches Abbiegelicht aktiviert werden soll)
•Pflicht: Fahrgeschwindigkeit (Abbiegelicht nur > 40 km/h)
•Pflicht: Abblendlicht (Abbiegelicht nur bei gleichzeitigem Abblendlicht)
•Pflicht: Nebelscheinwerferschalter (NSW müssen natürlich auch normal schaltbar sein)
•Optional: Lenkungssensor (Abbiegelicht-Aktivierung auch ohne Blinker bei Lenkbewegungen)
•Optional: Rückfahrlicht (Abbiegelicht unabhängig von der Geschwindigkeit auch bei Rückwärtsfahrt)
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