Führerschein Zwangsumtausch
Verfasst: So 17. Feb 2019, 13:50
Vielleicht geht es einigen hier genauso wie mir: Ich habe noch einen alten Führschein. Zwar nicht den großen grauen Lappen, sondern den kleineren in Schweinchenrosa. Bisher habe ich es nicht für notwendig gehalten, diesen umzutauschen und trotz des alten Bildes , hänge ich irgendwie an ihm. Der Zwangsumtausch gilt übrigens auch für die neueren Scheckkartenführerscheine, die bis 18.01.2013 ausgestellt wurden!
Quelle: ADAC.de
Zusätzlich soll der neue EU-Führerschein auch auf 15 Jahre befristet sein. In meiner Fahrerlaubnis steht allerdings "unbefristet" drinnen und ich wäre nicht bereit, dieses ohne Weiteres aufzugeben ... auch wenn ich ihn in 15 Jahren vllt. freiwillig abgeben mag.
Was haltet ihr davon
Folgende Fristen sind aktuell geplant:ADAC hat geschrieben: Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen den Vorschlag des Verkehrsausschusses anzunehmen und den nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebenen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.1.2033 dadurch zu entzerren, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird.
Konkret geht es um ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie um weitere ca. 28 Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine, die umgetauscht werden müssen. Da ein Antrag auf den Umtausch des Führerscheins nur persönlich gestellt werden kann, muss auch im Interesse der Bürger sichergestellt werden, dass der Umtausch für den einzelnen ohne längere Wartezeiten möglich ist.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Durch den geplanten Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und PKW-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen!
Quelle: ADAC.de
Zusätzlich soll der neue EU-Führerschein auch auf 15 Jahre befristet sein. In meiner Fahrerlaubnis steht allerdings "unbefristet" drinnen und ich wäre nicht bereit, dieses ohne Weiteres aufzugeben ... auch wenn ich ihn in 15 Jahren vllt. freiwillig abgeben mag.
Was haltet ihr davon