Kennzeichen auf Fotos im Internet - Urteil LG Kassel
Verfasst: Do 27. Jul 2017, 11:38
Das dürfte für viele ein interessantes Urteil sein: die reine, unkommentierte Darstellung von Kennzeichen an Fahrzeugen ist unproblematisch. Bei der Darstellung von Kfz-Kennzeichen werden in erster Linie KEINE Persönlichkeitsrechte verletzt. So lt. Urteil des Landgericht Kassel (Beschluss v. 10.05.2007 - Az.: 1 T 75/07).
- Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
- Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.