Verfasst: Do 24. Jun 2004, 16:27
So... habe heute mal den RWTÜV bei uns in der Nähe angerufen... *klingel*
Der TÜV-Beamte sagte mir, dass ein anderer Shalthebel nicht eingetragen werden müsse, so lange er nicht zu kurz ist (Stummel).
Greetz
Chris
Der TÜV-Beamte sagte mir, dass ein anderer Shalthebel nicht eingetragen werden müsse, so lange er nicht zu kurz ist (Stummel).
Greetz
Chris