ich will auch so ein bügelbrett ^^ ...

Ob Ford Cougar Bodykits, Spoiler, Blechteile wie Schweller oder Armaturenbrett & Co. - das ist der richtige Fleck.

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ford-bin-ich
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#1

aaalso ich hab mich ja noch nie so richtig damit befassen können ...aber mich haben diese richtig krassen riesigen alu-heckspoiler schon immer greizt ...

kenne auch einige leute die sowas mal auf dem auto "hatten" ...sie mussten mit der begründung wieder abbauen das die dinger wohl zu schafkantig sind ...

das hat bei mir natürlich dafür gesorgt das ich einen solchen spoiler schon abgeschrieben hatte ...heute bin ich in ebay auf einen cougar aufmerksam geworden ...welcher eben dieses fette bügelbrett hat und meint auf alles einen tüv zu haben ...

nun meine frage ...schwindelt er? ...sind meine infos falsch? liegt es im ermessen der prüfers? ... denn wenn ich so ein ding haben kann dann mag ich gern wissen wie ...

hier noch ein link zu besagtem fahrzeug ... http://cgi.ebay.de/Ford-Cougar-EINZIGAR ... 2173wt_958

danke schonmal für tipps, infos und sonstige anregungen ...

grüße fabian
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RedCougar
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#2

Alu-Spoiler sind in Deutschland definitiv nicht mehr erlaubt. Alle diesbezüglichen Eintragungen wurden 2004 für ungültig erklärt und die Leut´s, die welche hatten, mussten ihre Spoiler wieder abmontieren. Eine Abnahme beim TÜV bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wäre schlicht und ergreifend eine illegale Handlung. Und dabei rede ich nicht von einer Lapalie wie ne Ordnungswidrigkeit.

Wie der Verkäufer bei Ebay die dritte Bremsleuchte und die Seitenblinker ausgetragen bekommen hat, ist mir auch schleierhaft, denn beides muss vorhanden sein. Von den "Xenonscheinwerfern" mal ganz abgesehen, die es einfach nicht legal für den Cougar gibt.

Ok, vielleicht klappt es bei nem blinden Prüfer oder einem Hinterhof-TÜV Marke Ali-Baba mit reichlich Bakschisch, aber die Eintragungen sind dann auch nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben worden sind. TÜV-Abnahmen bzw. Alu-Spoiler werden dadurch nicht legaler und sollte jemand mit dem Wagen zu einem TÜV mit fähigen Prüfern fahren - was heutzutage die Mehrheit ist -, wird der sicher sein blaues Wunder erleben.

Hier noch ein Rundschreiben vom Kraftfahrbundesamt an alle amtlich anerkannten Sachverständigen und Technische Überwachungsvereine dazu.
Anweisung der Technischen Leitung:

Kurzfassung:
Entsprechend der Beschlußfassung (138. BLFA-TK Sitzung, TOP 7.5) sind Anbauabnahmen für Heckflügel aus Aluminium nach § 19 Abs. 3 StVZO und § 19 Abs. 2 iVm. § 21 StVZO abzulehnen.
Bei der Durchführung von Hauptuntersuchungen sind die Heckflügel als
erheblicher Mangel einzustufen. Ich bitte Sie um umgehende Umsetzung entsprechender Arbeitsanweisungen.

In einigen Fällen haben Sachverständige der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr Aluminium-Heckspoiler, die starr mit dem Aufbau verbunden sind, positiv begutachtet. Der Spoiler hat Kantenrundungen von 2,5 mm und wurde an den scharfkantigen Ecken mit einem Kunststoffköder versehen. Näheres zur Ausführung ist den beiliegenden Bildern in der Anlage zu entnehmen.

Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die Technische Prüfstelle angewiesen, künftig derartige Fahrzeugteile als unzulässig im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30c Abs. 1 StVZO einzustufen. Daraufhin wurde von dort berichtet, dass derartige Teile in anderen Bundesländern weiterhin positiv begutachtet würden. Die Anforderungen des einschlägigen VdTÜV Merkblattes würden nicht greifen, da es sich um keine Kunststoffheckspoiler handelt. Im Übrigen könnten auch Heckträgersysteme eine ähnliche Gefährdung darstellen.

Das Ministerium teilt diese Auffassung nicht und verweist darauf, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 mm Radius bereits bei Geschwindigkeiten im Bereich von 10 bis 20 m/s messerähnliche Eigenschaften aufweisen kann. Damit stellt es für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung dar. Die Bauweise ist mit so genannten Hecktragesystemen oder ähnlichen Trägern nicht vergleichbar; diese sind im Allgemeinen sowieso nicht ständig an den Fahrzeugen angebaut.

Aus der Erörterung bleibt festzuhalten:

In der 47. Sitzung der AKE-AG "§ 19 Clearingstelle" am 14.07.2004 wurde dieses Thema unter TOP IX bereits erörtert und einvernehmlich mehrere Maßnahmen festgelegt: Es sollen keine Teilegutachten mehr erstellt werden. Änderungsabnahmen sollen auch bei Vorlage eines (noch) gültigen Teilegutachtens unter Hinweis auf § 30 StVZO abgelehnt werden. Das VdTÜV-Merkblatt 744 ist um den Aspekt "metallische Werkstoffe" zu erweitern. Die aaSoP/PI sollen von ihren technischen Leitern entsprechend informiert und angewiesen werden.
In der KBA-Datenbank "Teilegutachten" sind entsprechende Teilegutachten von mehreren TD für Heck-Aluminiumspoiler gemeldet. Ob und wieweit darüber hinaus gefälschte Teilegutachten im Umlauf sind, war bis dato nicht feststellbar.
Herr Miese teilte mit, dass die Akkreditierungsstelle des KBA alle TD anschreiben und eine Rücknahme der Teilegutachten verlangen wird, so dass dann auch über die KBA-Datenbank dies dokumentiert werden könne.

Nachfolgender Beschluss wurde gefasst, der die Festlegungen der AKE-AG "§ 19-Clearingstelle" teilweise übernimmt, präzisiert und im Einzelnen umzusetzen ist (einstimmig):

"1. Das KBA (die Akkreditierungsstelle) veranlasst die Zurückziehung der positiven Teilegutachten von Heck-Aluminiumspoilern bzw. erklärt sie für ungültig und übersendet den Ländern den einschlägigen Schriftverkehr.
2. Anbaugutachten nach § 19 Abs. 3 StVZO dürfen zukünftig nicht mehr erfolgen (entweder unter Hinweis auf § 30 StVZO oder, soweit erfolgt, mit Hinweis auf die Zurückziehung der Teilegutachten).
3. Einzelabnahmen nach § 19 Abs. 2 StVZO dürfen nicht vorgenommnen werden (s. 2.).
4. Werden Fz mit den genannten Heckspoilern zur Durchführung einer HU vorgestellt, ist ein erheblicher Mangel festzustellen.
5. Die zuständigen obersten Landesbehörden weisen die TP und ÜO an, entsprechend vorstehender Punkte 2 bis 4 zu verfahren.
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#3

ziemlich genau das was ich mir dachte und auch zu lesen erwartet habe ...also kann ich mich auch weiterhin damit abfinden das ich kein bügelbrett bekomm ...

aber das war mir schon klar ...nur als ich das angebot gesehen habe war ich extrem am überlegen ...schien mir echt schleierhaft und ist es ja nun auch ...

danke für die schnelle antwort ...

grüße fabian
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#4

Nur nochmal als Nachgang eine von vielen damaligen Pressemeldungen dazu

-> http://auto-presse.de/news-auto.php?newsid=4148
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#5

okay ich wusste es auch nicht wirklich ...und wenn ich das geld gehabt hätte (und noch keine mietz) ...hätte ich glatt mitgesteigert ...aber irgendwie kann ich nicht wirklich verstehen wie der auf 5000 gehen konnte ...

ich mein so schlecht sieht er ja nicht aus und die kilometer sind auch okay ...aber das risiko mit den umbauten auf die fresse zu fallen wär mir echt too much ...

und mit den halterungen für den spoiler oder den löchern in der heckklappe rumzugurken ist schon ziemlich assig ...^^ ...naja damit ist das thema jetzt auch durch ...ich weiss wieder was mehr ^^

grüße fabian
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RedCougar
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#6

ford-bin-ich hat geschrieben:...aber irgendwie kann ich nicht wirklich verstehen wie der auf 5000 gehen konnte ...
Er wird nen Bekannten gebeten haben mitzubieten, damit der Wagen nicht unter seinem Wunsch-Soll weggeht ;)
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ford-bin-ich
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#7

hatte ich mir auch schon so gedacht weil am anfang drei mal derselbe geboten hat ...und jedes mal größere beträge ...

und ist ja an sich dann insoweit gut für ihn das wenn es an den bekannten geht er es nicht abgeben muss (offiziell) ...nur bei ebay würd ich es dann wohl nicht nochmal einstellen ^^ ...

naja egal ...für mich isses damit durch ...mein heckspoiler ist und bleibt ein traum ...und weil ich schon eine mietze habe konnte ich mich nicht verleiten lassen mitzubieten ^^ ...

grüße fabian
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D_Michel
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#8

das wird kein alu Spoiler sein. Es gibt auch welche aus GFK. Da gibts auch welche bei ebay, die man für 100euro oder so mit materialgutachten kaufen kann. Die nimmt so gut wie keiner ab auch wenn die aus GFK sind. Es gibt auch welche mit Teilegutachten und Festigkeitsbericht. Die kosten halt ab 500 euro bis?. Habe da schon bei 2 tüv nachgefragt und das würde gehen. Aber das ist schon 1j. her und ich weis diese seite nicht mehr... :D aber 500euro wäre mir ein Spoiler nicht wert.

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#9

also wenn es so aussieht das man die gfk spoiler drauf machen kann dann brauchen sie doch auch die aluspoiler nicht verbieten ...sorry aber ich denke nicht das es zwischen scharfkantigem alu und scharfkantigem gfk einen großen unterschied gibt ...

wenn es natürlich so wäre das ich mit dem ding durch den tüv komm dann denke ich (auch wenn ich dafür sparen muss) wären es mir durchaus 500 wert ...

grüße fabian
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D_Michel
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#10

Gfk kann brechen, alu nicht. Aus diesem grund wurden die dinger auch verboten...
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