Habt ihr euch darüber schon einmal Gedanken gemacht? Denn auch unser Airbag hat ein "Ablaufdatum".
Vorweg: es gibt keine gesetzliche Vorschrift und auch keine Austauschpflicht. Weil der Airbag bei vielen Experten als sehr beständig gilt, ist er mittlerweile nicht mehr Bestandteil von Wartungen und Service. Die technischen Prüfeinrichtungen befassen sich derzeit auch nicht wirklich mit den Airbag-Systemen.
Die bei Ford aus Garantiegründen geltenden 15 Jahre, sind bei den meisten Cougars dennoch rum und man sollte darum alle paar Jahre das elektrische System von einem Fachmann überprüfen lassen. Dazu gehört u.a. eine Sichtkontrolle der alternden Kabelummantelungen (Isolierungsbruch / Kurzschlussgefahr).
Ein kompletter Airbag-Tausch kommt wohl bei kaum einem Cougaristi infrage. Einmal wegen der Kosten und ... gäbe es die überhaupt noch neu? Ein ungewolltes Auslösen des Airbags ist zwar unwahrscheinlich, aber nie ganz auszuschließen. Wahrscheinlicher ist aber ein Nichtauslösen bei einem Unfall, was mir eigentlich mehr zu denken gibt. Darum werde ich beim nächsten Werkstattaufenthalt meines Cougars, das System überprüfen lassen.
Dies nur mal zum Nachdenken
Airbag Ablaufdatum
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Das einzige was ich mir dazu denke ist, dass die Tatsache der veralteten Airbags nicht Grund genug ist sie auszutragen lassen zu können. Was die Eintragung alternativer Sitze und Lenkräder vereinfachen würde.
Das der Airbag eines älteren Fahrzeugs (15 Jahre + ) ohne Grund auslöst hört man selten ... eher das im Falle eines Unfalls kein Airbag ausgelöst hat.
Daher fahre ich für mich im Kopf ein Auto ohne Airbags ... und wenn im Fall des Falles doch welche aufgehen, dann sehe ich das einfach als einen kleinen Bonus.
Eine Überprüfung des Systems ist denke ich mal nicht wirklich möglich, denn das System ist ja schon selbstprüfend und ein Fehler im System zeigt das System ja durch eine brennende Airbagleuchte an. Was will man da noch zusätzlich prüfen lassen?
Das der Airbag eines älteren Fahrzeugs (15 Jahre + ) ohne Grund auslöst hört man selten ... eher das im Falle eines Unfalls kein Airbag ausgelöst hat.
Daher fahre ich für mich im Kopf ein Auto ohne Airbags ... und wenn im Fall des Falles doch welche aufgehen, dann sehe ich das einfach als einen kleinen Bonus.
Eine Überprüfung des Systems ist denke ich mal nicht wirklich möglich, denn das System ist ja schon selbstprüfend und ein Fehler im System zeigt das System ja durch eine brennende Airbagleuchte an. Was will man da noch zusätzlich prüfen lassen?
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Hallo,
das der Airbag zu alt sein könnte? Hab ich noch nichts von gehört. Allerdings hab ich mir da auch noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht sollte man das mal erfragen. Denke aber das bei solch einer Möglichkeit der TÜV schon gewittert und kassiert hätte.
Allerdings weiß man bei einem nagelneuen Auto auch nicht ob das Ding wirklich aufgeht.
Aber wir sollten das mal verfolgen.
Gruß Rainer
das der Airbag zu alt sein könnte? Hab ich noch nichts von gehört. Allerdings hab ich mir da auch noch keine Gedanken gemacht. Vielleicht sollte man das mal erfragen. Denke aber das bei solch einer Möglichkeit der TÜV schon gewittert und kassiert hätte.
Allerdings weiß man bei einem nagelneuen Auto auch nicht ob das Ding wirklich aufgeht.
Aber wir sollten das mal verfolgen.
Gruß Rainer
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Früher - Anfang der 90´er - stand das Ablaufdatum mal beim Serviceaufkleber auf der B-Säule oder Sonnenblende. Danach wurde das Ablaufdatum meist auf der Rückseite des Airbags vermerkt, was auch bei unseren Cougars so sein dürfte.
Wenn der TÜV also nicht bei jeder HU den Airbag ausbauen mag, um nachzuschauen ...
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Dem Tüv ist das egal wie alt das Ding ist,solange die Airbag leuchte nicht leuchtet.
Bei älteren Autos ist es ein bisschen Glücksspiel ob das System noch zuverlässig arbeitet oder nicht.
Bei meinem ehemaligen Ford Probe GT hat es jedenfalls nicht versagt,und zum Glück für den neuen Besitzer.
Bernd
Bei älteren Autos ist es ein bisschen Glücksspiel ob das System noch zuverlässig arbeitet oder nicht.
Bei meinem ehemaligen Ford Probe GT hat es jedenfalls nicht versagt,und zum Glück für den neuen Besitzer.
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Das früher geltend Ablaufdatzm von 15 Jahren ist nicht mehr aktuell!
Aktuell gilt: So lange kein Defekt über die Airbagleuchte angezeigt wird ist das System i.O.
Es gibt kein Ablaufdatum mehr!
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Es gibt kein Ablaufdatum mehr!