Abend,
Titel sagt denke ich alles.
Jemand eine Ahnung ob das so klappt oder bekomme ich damit Probleme ?
Gruß Marco
ST200 Felgen mit 225/45/R17
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Ich gehe mal davon aus, dass du die 17" Mondeo ST Felgen meinst und es um eine TÜV-Abnahme geht?
Da (fast) die gleichen Felgen auch auf dem Cougar ST200 werksseitig montiert sind, sollte es bei der Abnahme / Eintragung keine Probleme geben. Werksseitig sind da zwar auch nur 215/45`er Reifen montiert, aber mit einer entsprechenden Freigabe des Reifenherstellers sollte auch diese neue Kombi keine Probleme beim TÜV machen, da der Abrollumfang gegenüber der normalen Werksbereifung noch innerhalb der Toleranz liegt. Wird halt eine Einzelabnahme.
Da (fast) die gleichen Felgen auch auf dem Cougar ST200 werksseitig montiert sind, sollte es bei der Abnahme / Eintragung keine Probleme geben. Werksseitig sind da zwar auch nur 215/45`er Reifen montiert, aber mit einer entsprechenden Freigabe des Reifenherstellers sollte auch diese neue Kombi keine Probleme beim TÜV machen, da der Abrollumfang gegenüber der normalen Werksbereifung noch innerhalb der Toleranz liegt. Wird halt eine Einzelabnahme.
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Hi,
habe meine Katze mit 225/45/17 auf Borbet-Felgen gekauft. Hab vom Vorbesitzer ein Gutachten durch TÜV.
Das muß ich mitführen. Eingetragen im Kfz-Schein ist die Bereifung nicht.
Der Wagen ist auch kurz bevor ich ihn gekauft habe, so mit der Bescheinigung über den TÜV gegangen.
Ich hoffe auch immernoch, dass das alles so richtig ist. :bow:
Aber sonst gibt's keine Probleme. Kein Schleifen oder sowas. Tieferlegung hab ich allerdings keine.
Gruß Rainer
habe meine Katze mit 225/45/17 auf Borbet-Felgen gekauft. Hab vom Vorbesitzer ein Gutachten durch TÜV.
Das muß ich mitführen. Eingetragen im Kfz-Schein ist die Bereifung nicht.
Der Wagen ist auch kurz bevor ich ihn gekauft habe, so mit der Bescheinigung über den TÜV gegangen.
Ich hoffe auch immernoch, dass das alles so richtig ist. :bow:
Aber sonst gibt's keine Probleme. Kein Schleifen oder sowas. Tieferlegung hab ich allerdings keine.
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Wenn du dir das Gutachten durchliest, dann steht da wahrscheinlich drinnen, dass die Technische Änderung der KFZ-Papiere erst beim nächsten befassen damit erfolgen braucht (= Halterwechsel, Adressänderung etc.). Solange ist das Original vom TÜV mitzuführen.rainkor hat geschrieben:... Hab vom Vorbesitzer ein Gutachten durch TÜV.
Das muß ich mitführen. Eingetragen im Kfz-Schein ist die Bereifung nicht ...
Also genau genommen hättest du dann beim Halterwechsel gleich die Technische Änderung in die Papiere übernehmen müssen. Aber wenn keiner danach kräht und du das Gutachten immer vorlegen kannst ....
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Hi,
ja sicher das Gutachten hab ich immer mit. Aber mit dem Halterwechsel und eintragen kannst du recht haben.
Die Eintragung wäre dann aber nur noch vom Stva vorzunehmen, oder?
Da mach ich mich dann lieber noch mal Schlau.
Danke
Gruß Rainer
ja sicher das Gutachten hab ich immer mit. Aber mit dem Halterwechsel und eintragen kannst du recht haben.
Die Eintragung wäre dann aber nur noch vom Stva vorzunehmen, oder?
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Jup, das nennt sich "Technische Änderung", wird beim Straßenverkehrsamt vorgenommen und kostet ca. 11 Euro.
Benötigte Dokumente sind der Schrieb vom TÜV (Gutachten/Abnahmebescheinigung) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein).
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) ist für diese Art Eintragungen nicht nötig, sondern nur wenn briefrelevante Daten, wie Fahrzeugart, Abgasklasse, Schlüsselnummern etc. geändert werden sollen.
Benötigte Dokumente sind der Schrieb vom TÜV (Gutachten/Abnahmebescheinigung) und die Zulassungsbescheinigung Teil I (KFZ-Schein).
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Brief) ist für diese Art Eintragungen nicht nötig, sondern nur wenn briefrelevante Daten, wie Fahrzeugart, Abgasklasse, Schlüsselnummern etc. geändert werden sollen.
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Mach dir mal darum keine Sorgen das kannste dir eintragen lassen wenn du das Gutachten vom Tüv hast damit ist es schon abgenommen und du hast Betriebserlaubniss.
Ich hab da gerade ganz andere Probleme ... Und damit meine ich nicht die Felgen xD
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